Nutzungsbedingungen
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Urheberrecht
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Technische Verfügbarkeit
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
2. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage sind:
-
das schriftliche Angebot,
-
die schriftliche Auftragserteilung,
-
subsidiär die ÖNORM B 2110/B 2111 in geltender Fassung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
3. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung zustande.
4. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart:
-
Anzahlung: sofort fällig
-
Teil- und Schlussrechnungen: 7 Tage netto
-
Kein Skonto ohne schriftliche Vereinbarung
Zahlungen gelten erst mit vollständigem Zahlungseingang als geleistet.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten:
-
gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB
-
Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten
-
Terminverlust für alle offenen Forderungen
Die ECO BUILDING TECHNIK GMBH ist berechtigt, Leistungen einzustellen oder Sicherheiten zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der ECO BUILDING TECHNIK GMBH.
7. Sicherstellungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gemäß § 1170b ABGB Sicherstellungen zu verlangen (Bankgarantie, Barsicherheit, grundbücherliche Absicherung).
8. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ECO BUILDING TECHNIK GMBH.
Hinweis: Die vollständigen Vertrags-AGB werden bei Angebotslegung übermittelt und sind Vertragsbestandteil.
AUSFÜHRLICHE VERTRAGS-AGB (B2B – BEILAGE ZU ANGEBOTEN)
Allgemeine Vertragsbedingungen
der ECO BUILDING TECHNIK GMBH
AT-2384 Ebreichsdorf, Seepromenade 109
www.eco-building.tech
§ 1 Geltung
-
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 1 UGB.
-
Vertragsgrundlage sind:
-
das schriftliche Angebot,
-
die schriftliche Auftragserteilung,
-
subsidiär die ÖNORM B 2110/B 2111 in geltender Fassung.
-
-
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsabschluss
-
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
-
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung zustande.
-
Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
-
Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
-
Nach Ablauf einer Bindefrist sind Preis- und Lieferzeitänderungen vorbehalten.
-
Mehrleistungen, Zusatzaufträge oder Regieleistungen werden gesondert verrechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
-
Sofern nicht anders vereinbart:
-
Anzahlung: sofort fällig
-
Teil- und Schlussrechnungen: 7 Tage netto
-
-
Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
-
Zahlungen gelten erst mit vollständigem Zahlungseingang als geleistet.
§ 5 Zahlungsverzug / Terminverlust
-
Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
-
Sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
-
Mit Zahlungsverzug tritt Terminverlust ein; sämtliche offenen Forderungen werden sofort fällig.
-
Der Auftragnehmer ist berechtigt:
-
Leistungen unverzüglich einzustellen,
-
Lieferungen zurückzuhalten,
-
Sicherstellungen zu verlangen,
-
vom Vertrag zurückzutreten,
-
Vorbehaltsware auszubauen und zurückzunehmen.
-
-
Fristverlängerungen, Baustellenstillstand und Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
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Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der ECO BUILDING TECHNIK GMBH.
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Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf Nebenforderungen, Zinsen und Kosten.
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Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorbehaltsware ohne gerichtliche Mitwirkung auszubauen und abzuholen.
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Der Auftraggeber verzichtet auf Besitzstörungseinwendungen.
§ 7 Sicherstellung (§ 1170b ABGB)
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Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Sicherstellung zu verlangen.
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Als Sicherstellung gelten insbesondere:
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Bankgarantie
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Barsicherheit
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grundbücherliche Pfandrechtseintragung
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Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich zur Mitwirkung an einer grundbücherlichen Sicherstellung.
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Sämtliche Kosten trägt der Auftraggeber.
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Ohne Sicherstellung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht.
§ 8 Bestellung / Stornierung
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Material- und Gerätebestellungen erfolgen ausschließlich nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
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Stornierungen sind nur binnen 5 Tagen ab Auftragserteilung schriftlich zulässig.
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Danach werden 80 % der Auftragssumme als pauschalierter Schadenersatz verrechnet.
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Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 9 Haftung
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Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
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Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 10 Gerichtsstand / Recht
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ECO BUILDING TECHNIK GMBH.
höhere Gewalt, Pönale-Abwehr, Gewährleistungsverkürzung etc.)
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eine AGB-Version speziell für Photovoltaik / TGA / Anlagenbau
-
oder eine gerichtlich besonders belastbare Version für größere Projekte > 500.000 EUR
formulieren.